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Ausfallhonorar

Wir bitten Sie darum, Termine mindestens 72 Stunden vorher abzusagen. Bei Absage von 
unter 72 Stunden im Voraus wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 90% der Leistung privat 
in Rechnung gestellt, da uns ein Verdienstausfall entsteht. 

Diese Regelung beruht auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (§ 615 BGB) 
und ist so mit den Berufskammern und der Kassenärztlichen Vereinigung abgestimmt.

Private Krankenversicherungen

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. In welchem Umfang psycho­therapeutische Leistungen von Ihrer Versicherung übernommen werden, hängt von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab. 
Daher ist es empfehlenswert, vor dem Erstgespräch Kontakt mit Ihrer Versicherung aufzunehmen und die genauen Konditionen Ihres Vertrags zu erfragen:

  • Ist Psychotherapie im Leistungsumfang des Vertrags enthalten? 

  • In welchem Umfang werden die Kosten erstattet?

  • Wie viele Therapiestunden sind vorgesehen?

  • Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt? 

Beihilfe

Für beihilfeberechtigte Personen (z. B. Beamte) übernimmt die Beihilfe meist einen Teil der Kosten. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Beihilfestelle über die konkreten Bedingungen und notwendigen Formulare.

Selbstzahler

Wenn Sie die Kosten selbst tragen, kann die Therapie ohne Antrag direkt beginnen. Vorteile:

  • Keine Weitergabe von Diagnosen an Krankenkassen

  • Volle Entscheidungsfreiheit über Art, Umfang und Dauer der Therapie

  • Besonders relevant z. B. bei Verbeamtung, Wechsel der Krankenversicherung oder Abschluss von Zusatzversicherungen

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar (§ 33 EStG).

Berufsgenossenschaft

Wenn psychotherapeutische Unterstützung infolge eines Arbeitsunfalls oder arbeitsbedingter Belastungen notwendig ist, kann eine Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft erfolgen. Bitte nehmen Sie in diesem Fall frühzeitig Kontakt mit Ihrer BG auf und lassen Sie sich die nötigen Formulare zusenden.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Abrechnung über gesetzliche Kassen ist in der Regel nicht möglich. In Einzelfällen kann über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren eine Erstattung beantragt werden. Bitte beachten Sie: Bei Ablehnung müssen die Kosten selbst getragen werden. Wir unterstützen Sie gern beim Antrag.

Gruppenpsychotherapie

Auch Gruppenpsychotherapie kann – je nach Tarif – durch private Kassen übernommen werden. Bitte klären Sie die Bedingungen vorab mit Ihrer Versicherung. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls auf Grundlage der GOP.

Paartherapie/Familientherapie

Diese Leistungen gelten nicht als heilkundliche Psychotherapie und werden daher nicht von den Krankenkassen übernommen. Das Honorar für eine 50-minütige Paart-, Familientherapie-Sitzung beträgt in meiner Praxis 153 Euro (3,5-facher Satz nach der GOP/GOÄ). 

Honorar

Die Abrechnung der Therapiesitzungen sowie möglicher Zusatzleistungen (z. B. diagnostische Verfahren oder schriftliche Berichte) erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) bzw. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
 

Leistungen mit erhöhtem Zeit- oder Arbeitsaufwand können gesetzlich mit einem bis zu 3,5-fachen Satz abgerechnet werden – entsprechend der jeweiligen Vorgaben.

Bitte beachten Sie: Je nach Vertrag und Tarif kann es vorkommen, dass private Krankenversicherungen oder die Beihilfe nicht alle Kosten in vollem Umfang übernehmen. In solchen Fällen kann ein Eigenanteil für Sie entstehen.
 

Gerne unterstützen wir Sie bei der Klärung der Kostenübernahme durch Ihre Versicherung. Eine vollständige Erstattung können wir jedoch leider nicht garantieren.

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